Nicht alle Miteigentümer:innen von Gebäuden dürfen derzeit frei eine Balkonsolaranlage errichten. Der Initiator einer Petition moniert, ihnen stünden damit nicht die gleichen Rechte zu wie Wohnungeigentümergemeinschaften. Er sammelt nun Unterschriften, um die Rechtslage zu ändern. Kai Günther aus Bad Hindelang ist selbst von der Regelungslücke für Balkonsolaranlagen bei ener Bruchteilsgemeinschaft betroffen. "Ich war sehr erstaunt, das diesbezüglich noch nichts unternommen wurde, da es prinzipiell ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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