Das Amtsblatt der EU veröffentlichte am Mittwoch den Beschluss Nr. 2/2025 des Assoziierungsrates EU-Marokko vom 3. Oktober. Dieser enthält eine Änderung des Protokolls 4 des Assoziierungsabkommens EU-Marokko, die es erlaubt, Obst und Gemüse aus der Westsahara ohne Herkunftsangabe zu kennzeichnen und stattdessen regionale Bezeichnungen zu verwenden. "Dies ist...Den vollständigen Artikel lesen ...
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