EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Elmos Semiconductor SE
/ Aktienrückkauf
Elmos Semiconductor SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse Elmos Semiconductor SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 / Aktienrückkaufprogramm Leverkusen, 04. Februar 2026: Der Vorstand der Elmos Semiconductor SE ("Gesellschaft") (FSE: ELG), Leverkusen, hat am 04. Februar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in einem Umfang bis zu 10% des Grundkapitals teilweise Gebrauch zu machen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 10. Mai 2027 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs am Erwerbstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Aktien auf Grundlage dieser Beschlüsse darf insgesamt 10.000.000,00 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht übersteigen. Der Rückkauf soll zeitnah beginnen, jedoch nicht vor dem 24. Februar 2026, und am 31. März 2026 enden. Das Rückkaufprogramm kann vom Vorstand der Gesellschaft - unter Beachtung geltenden Rechts - jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen sowie vorzeitig beendet werden. Über eine Beendigung, eine Aussetzung und eine Wiederaufnahme wird die Gesellschaft gesondert informieren. Der Aktienrückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts durchgeführt. Das für den Rückkauf eingeschaltete Kreditinstitut wird seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("Delegierte Verordnung") unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ("MAR") und der Delegierten Verordnung sowie auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Mai 2022 durchgeführt. Jedoch wird ein Zweck gemäß Art. 5 Abs. 2 MAR nicht festgelegt. Auch wird die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien nicht festgelegt. Die Gesellschaft wird das Kreditinstitut entsprechend verpflichten. Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 Delegierte Verordnung erworben. Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte sowohl in aggregierter als auch in detaillierter Form auf ihrer Website www.elmos.com auf der Seite "Aktie" im Bereich "Investor" unter "Über Elmos" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Kontakt Über Elmos Hinweis 04.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Elmos Semiconductor SE |
| Werkstättenstraße 18 | |
| 51379 Leverkusen | |
| Deutschland | |
| Internet: | http://www.elmos.com |
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