Direktleitungen ließen sich bisher in der Praxis wegen der nach Paragraf 21b Abs. 2 EEG (alte Fassung, a. F. ) erforderlichen prozentualen Aufteilung des in einer Photovoltaik-Anlage erzeugten Stroms nur schwer umsetzen. Die Novellierung dieser Regelung macht Direktleitungen wirtschaftlich skalierbar. Projektentwickler können den Megawattstunden-Umsatz substantiell steigern, indem vermiedene Netzentgelte fair zwischen dem Abnehmer und dem eigenen Unternehmen aufgeteilt werden. Zusätzlich ermöglicht freigesetzte Netzkapazität stabile, langfristige Zusatzerlöse über Graustrom-Batteriespeicher-Tolling ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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