Das neue Verfahren ersetzt das bisher geltende Windhundprinzip bei den Netzanschlüssen großer Anlagen ab 100 Megawatt Leistung. Ab dem 1. April soll die erste Informations- und Antragsphase beginnen. Noch ausstehende Netzanschlussbegehren sollen in das neue Verfahren überführt werden. Kurz vor Weihnachten strich die Bundesregierung die Batteriespeicher aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), die das Netzanschlussverfahren für Anlagen ab 100 Megawatt regelt. Ein alternatives Verfahren - Fehlanzeige. Doch die Übertragungsnetzbetreiber hatten sich - zumindest intern - bereits über ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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