Quorum bei erster Abstimmung verfehlt
Die Beschlussvorschläge der ABO Energy zur Anleihe 2024/29 (ISIN: DE000A3829F5) haben bei der ersten "Abstimmung ohne Versammlung" zwar eine Mehrheit erhalten, allerdings wurde das notwendige Quorum von 50 % mit einer Beteiligung von rd. 38 % verfehlt. Daher lädt ABO Energy seine Anleihegläubiger am 9. März zu einer eine physischen Gläubigerversammlung (2. AGV) nach Wiesbaden ein. Beim zweiten Termin gilt ein reduziertes Quorum von 25 %. Die Stimmen aus der ersten Abstimmung zählen nicht - eine erneute Teilnahme mit "Besonderem Nachweis mit Sperrvermerk" ...
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