DJ PTA-Adhoc: TCUAG: Klage gegen Umsatzsteuerbescheide, Insolvenzantrag des Finanzamts bekannt geworden - Umsatzsteuerbescheide 2011-2017 und Aussetzungszinsen; streitige Zinsberechnung
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR Schlagwort(e): Angespannte wirtschaftliche Situation
TCUAG: Klage gegen Umsatzsteuerbescheide, Insolvenzantrag des Finanzamts bekannt geworden
Umsatzsteuerbescheide 2011-2017 und Aussetzungszinsen; streitige Zinsberechnung
Kobern-Gondorf (pta000/23.02.2026/19:20 UTC+1)
Die TC Unterhaltungselektronik AG ("Gesellschaft", ISIN DE0007454209) teilt mit, dass sie am 23. Februar 2026 Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen die Umsatzsteuerbescheide 2011 bis 2017 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 28. Januar 2026 erhoben hat.
Gegenstand des Verfahrens sind unter anderem Aussetzungszinsen gemäß -- 237 AO in Höhe von insgesamt 269.023 EUR für Zeiträume von 2016 bis 2023.
Im Zusammenhang mit der gewährten Aussetzung der Vollziehung wurden bereits im Jahr 2016 Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 650.000 EUR erbracht. Nach Auffassung der Gesellschaft standen diese Mittel seitdem wirtschaftlich nicht zur freien Verfügung. Gleichwohl wurden Aussetzungszinsen auf Grundlage eines gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat (6 % p.a.) festgesetzt.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Zinshöhe für steuerliche Nebenleistungen ab dem 1. Januar 2019 Gegenstand höchstrichterlicher verfassungsrechtlicher Klärung ist.
Am 19. Dezember 2025 erhielt die Gesellschaft eine Gesamtforderungsliste des Finanzamts über rund 1,3 Mio. EUR. Nach derzeitiger Einschätzung der Gesellschaft entfällt ein wesentlicher Teil dieser Summe auf Zinsforderungen, die auf den seit 2016 streitigen Steuerbeträgen beruhen. Die Zusammensetzung einzelner Positionen ist aus Sicht der Gesellschaft bislang nicht vollständig nachvollziehbar.
Seit dem 5. Februar 2026 befindet sich die Gesellschaft hierzu in fortlaufendem Austausch mit dem Finanzamt, unter anderem im Zusammenhang mit dem begehrten Vollstreckungsaufschub sowie der Bitte um formale Aussetzung etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer geordneten Sanierung im Rahmen eines Planverfahrens.
Am 23. Februar 2026 wurde der Gesellschaft bekannt, dass das Finanzamt Koblenz seinerseits einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Gesellschaft gestellt hat.
Die Gesellschaft geht nach eigener Einschätzung weiterhin von ihrer Zahlungsfähigkeit aus; die geltend gemachten Forderungen sind jedoch in wesentlichen Punkten streitig und Gegenstand der anhängigen gerichtlichen Verfahren.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über wesentliche weitere Entwicklungen informieren.
(Ende)
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February 23, 2026 13:20 ET (18:20 GMT)


