Künstliche Intelligenz hat in börsennotierten Unternehmen eine neue Qualität erreicht: Sie revolutioniert operative Prozesse, beeinflusst Kapitalmarktkommunikation und Hauptversammlungen - und unterstützt zunehmend auch strategische Entscheidungen. Mit dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung (AI Act) ist klar: KI ist kein reines Innovations- oder Effizienzthema, sondern Teil der Legalitäts-, Organisations- und Überwachungspflichten des Vorstands.
I. Der AI Act macht KI zur Vorstandsaufgabe
Der AI Act folgt einem risiko- und rollenbasierten Ansatz. Je nach Risikoklasse gelten umfangreiche Pflichten zu Dokumentation, menschlicher Aufsicht, Risikomanagement und Meldewesen. Unternehmen können gleichzeitig Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sein und haben in diesen Rollen verschiedene Pflichten zu beachten. Wenn das Bewusstsein dafür fehlt, kann es zu (teuren) Rechtsverletzungen kommen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Für den Vorstand bedeutet das: Nichtwissen schützt nicht. Wer KI einsetzt, muss wissen, wo, wofür und mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
I. Der AI Act macht KI zur Vorstandsaufgabe
Der AI Act folgt einem risiko- und rollenbasierten Ansatz. Je nach Risikoklasse gelten umfangreiche Pflichten zu Dokumentation, menschlicher Aufsicht, Risikomanagement und Meldewesen. Unternehmen können gleichzeitig Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sein und haben in diesen Rollen verschiedene Pflichten zu beachten. Wenn das Bewusstsein dafür fehlt, kann es zu (teuren) Rechtsverletzungen kommen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Für den Vorstand bedeutet das: Nichtwissen schützt nicht. Wer KI einsetzt, muss wissen, wo, wofür und mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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