Im EEG 2023 ist festgelegt, dass Photovoltaik-Anlagenbetreiber einen Anspruch auf einen Netzanschluss haben, wenn der Netzbetreiber nach Eingang des Netzanschlussbegehrens innerhalb eines Monats keinen Zeitplan vorlegt. Doch was galt zuvor? Die Clearingstelle EEG|KWKG hat nun einen Schiedsspruch bei nicht fristgerechter Reaktion des Netzbetreibers veröffentlicht. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat in einem Schiedsverfahren entschieden, dass eine Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf den Netzanschluss ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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