Der Bundesrat hat sich auf ein Inkrafttreten des Beschleunigungserlasses zum 1. April verständigt. Allerdings sind zwei Gesetzesanpassungen ausgenommen, die die Vergütung von Erneuerbaren-Anlagen betreffen und später folgen sollen. Der Bau von großen Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen in der Schweiz soll schneller vorankommen. Dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, dass der sogenannte Beschleunigungserlass größtenteils zum 1. April 2026 in Kraft treten wird. Er umfasst Änderungen im Energiegesetz, die von den Schweizer Räten im September 2025 verabschiedet wurden. So ist ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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