EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: EVN AG
/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
VERÖFFENTLICHUNG gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung Ermächtigung des Vorstands z(Ausschluss des ur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit Bezugsrechts) der Aktionäre
Die 97. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG, FN 72000 h, mit Sitz in Maria Enzersdorf ("Gesellschaft"), abgehalten am 25. Februar 2026 in Maria Enzersdorf, fasste zum Tagesordnungspunkt 8 folgenden Beschluss: Der Vorstand wird für die Dauer von fünf (5) Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre bei Veräußerung oder Verwendung von eigenen Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wird ausgeschlossen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit einer allfälligen Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 4 bis 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf Ihrer Webseite unter www.evn.at/Wiederveraeusserung-eigener-Aktien veröffentlichen.
Maria Enzersdorf, am 25. Februar 2026 Der Vorstand
25.02.2026 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | EVN AG |
| EVN Platz | |
| 2344 Maria Enzersdorf | |
| Österreich | |
| Internet: | www.evn.at |
| Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
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