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Claus Walter (Freiburger Vermögensmanagement): Angelegenheiten über die eigene Zeit hinaus regeln

Februar 2026

Unfälle, Krankheit, Pflegesituation, Koma, Tod sind keine schönen Themen, aber es ist wichtig, sich damit zu beschäftigen. Wie der Zahnarztbesuch: Niemand macht es gern, aber alle sind sich einig, dass er sinnvoll ist. Eine gedankliche Vorsorgeuntersuchung kann auch für Unternehmen und Vermögende wertvolle Erkenntnisse liefern.

Wer beschäftigt sich schon gerne mit Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Erbschaftsgestaltungsmöglichkeiten? Das eigene Ende oder eine Handlungsohnmacht durchzudenken, ist aber ein wichtiger Schritt. Das gilt einerseits für viele persönliche Themen wie medizinische Behandlungen oder die Frage, wer für einen Entscheidungen treffen soll, wie eine Pflegesituation gehandhabt wird. Auch wer diesbezüglich nichts festlegt, trifft eine Entscheidung, nämlich dass die gesetzlichen Regelungen greifen oder fremde Personen entscheiden. Das kann unerwünschte Nebenwirkungen haben.

Denn anders als viele glauben, ist nicht automatisch der Ehepartner oder die Kinder für einen handlungsbevollmächtigt, wenn man selbst nicht mehr imstande ist, seinen Willen zu äußern. Im Zweifel kann ein fremder gesetzlicher Betreuer gerichtlich eingesetzt werden, und wenn es keine anderen Vorgaben gibt, wird derjenige nach dem üblichen Schema entscheiden. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass wirklich nur das Notwendigste bewilligt wird und man trotz ausreichendem Vermögen nur Basisleistungen erhält. Gerade in finanziellen Dingen kann es sich besonders lohnen, vorausschauende Regelungen zu treffen. Dabei unterstützen wir als Vermögensverwalter unsere Kunden, denn Nachfolgeplanung ist mehr als ein "nice to have". Das beginnt damit, die nötigen Vollmachten zu erteilen, damit Angehörige oder Vertraute überhaupt für einen gegenüber Versicherungen und Banken tätig werden können. Auch ein sicher verwahrter spezieller Ordner mit wichtigen Informationen wie Bankverbindungen, Versicherungspolicen, Verträgen und Onlinezugängen erleichtert im Notfall vieles. Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ist das besonders wichtig. Welche Folgen es haben kann, keine Vorsorgemaßnahmen zu treffen, zeigt ein Gedankenexperiment: Stellen Sie sich vor, Sie fallen für vier Wochen ins Koma. Wer hat dann Zugriff auf das Firmenkonto, kommt an Ihre E-Mails oder kann Nachrichten auf Ihrem Handy abrufen? Wer darf Entscheidungen treffen und Sie als Ansprechperson für Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende vertreten? Selbst wenige Wochen Stillstand können bei den meisten Unternehmen massive Probleme verursachen oder sogar zur Pleite führen. Notfall- und am besten auch klare Nachfolgeregelungen sind aber nicht nur im Geschäftsbereich sinnvoll.

Frühzeitig Nachfolge planenDenn wenn nichts anderes bestimmt wird, gilt auch bei privaten Vermögen automatisch die gesetzliche Erbfolge. In der Regel stehen Ehepartner und Nachkommen an erster Stelle. Es klingt vielleicht gut, wenn das mühevoll aufgebaute Eigenheim und das gesamte Vermögen gemeinschaftlich an die Familie geht. Aber im echten Leben bedeutet das oft, dass eine Erbengemeinschaft entsteht, also etwa Ehepartner und Kinder erstmal alles zusammen gehört zu bestimmten Quoten. Unabhängig von der Aufteilung ist diese Erbengemeinschaft grundsätzlich nur gemeinsam handlungsfähig. Der Streit ist da oft nicht weit, wenn die einen etwas behalten und die anderen etwas verkaufen wollen. Noch problematischer können Patchworkkonstellationen sein, wenn zum Beispiel Kinder aus erster Ehe mit der Stiefmutter um jedes Nachlassstück kämpfen. Es kann viel Klarheit schaffen und Streit vermeiden, Dinge in einem Testament - am besten mit fachkundiger juristischer Beratung - eindeutig festzulegen. Noch besser und steuereffizienter ist es unserer Erfahrung nach, die Nachfolgeplanung frühzeitig anzugehen.

Gestaltungsspielräume nutzenDamit kein Verteilungskampf im Erbfall beginnt, ist das Prinzip "mit warmen Händen geben" zu empfehlen. Aber eine frühzeitige Nachfolgegestaltung hat noch mehr Vorteile: Sie kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Denn gerade innerhalb der nächsten Verwandtschaft gibt es nicht unwesentliche Freibeträge für Vermögensübertragungen. Pro Kind und Elternteil dürfen 400.000 Euro steuerfrei übertragen werden, und dieser Betrag lebt nach zehn Jahren neu auf. Zusätzlich kann dabei ein Nießbrauchrecht vereinbart werden. Kurz gesagt behält sich dabei der Schenkende etwa das Bewohnen des Hauses, die Mieterträge einer Eigentumswohnung oder die Zinsenerträge und Dividenden eines Wertpapierdepots vor. Das hat mindestens zwei Vorteile: Erstens können diese Komponenten in die Altersvorsorgeplanung einkalkuliert werden, obwohl das Vermögen übernommen wird. Zweitens reduziert der Nießbrauchvorbehalt den Schenkungswert, und es können beispielsweise Vermögen von etwas mehr als 400.000 Euro abgabenfrei auf Kinder übertragen werden.

In Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern gibt es aus unserer Erfahrung als Vermögensverwalter viele interessante Möglichkeiten zur Nachfolgegestaltung. Bei den meisten gilt das Prinzip, je weitsichtiger diese Regelungen getroffen werden, desto besser. Und es gibt noch einen einen guten Grund, nicht zu lange abzuwarten: Obwohl noch keine parteiübergreifende Einigkeit besteht, sollten die aktuellen Diskussionen um Erbschaftssteuerreformen angesichts stark belasteter Staatshaushalte nicht unterschätzt werden. Sollte es zu einer Einigung kommen, dürfte die Übertragung von Vermögen wohl auch günstiger werden. Sich also besser heute als später mit dem Thema Nachfolgeplanung auseinanderzusetzen, ist also sehr wahrscheinlich eine wertvolle Idee.

© 2026 Asset Standard
Favoritenwechsel - diese 5 Werte sollten Anleger im Depot haben!
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

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