Berlin - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts beschlossen. Das Bundesjustizministerium teilte am Mittwoch mit, dass das Designrecht an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden soll. Ziel sei es, Designschutzverfahren effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Neue Designformen sollen ausdrücklich anerkannt und deren Anmeldung erleichtert werden.
Der Entwurf sieht vor, digitale Designformen wie dynamische und animierte Designs in das Designgesetz aufzunehmen. Zudem sollen vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke verboten werden. Auch der Schutz vor Produktpiraterie bei der Durchfuhr durch Deutschland soll verbessert werden. Designinhaber sollen künftig ihre Designs mit einem eigenen Symbol kennzeichnen können.
Eine Anpassung der Reparaturklausel für den Ersatzteilmarkt ist ebenfalls vorgesehen. Diese soll den Markt europaweit liberalisieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt soll zudem von unnötiger Bürokratie entlastet werden, indem nicht genutzte Verfahren gestrichen werden. Mit dem Gesetzentwurf wird die europäische Designrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt.
Der Entwurf sieht vor, digitale Designformen wie dynamische und animierte Designs in das Designgesetz aufzunehmen. Zudem sollen vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke verboten werden. Auch der Schutz vor Produktpiraterie bei der Durchfuhr durch Deutschland soll verbessert werden. Designinhaber sollen künftig ihre Designs mit einem eigenen Symbol kennzeichnen können.
Eine Anpassung der Reparaturklausel für den Ersatzteilmarkt ist ebenfalls vorgesehen. Diese soll den Markt europaweit liberalisieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt soll zudem von unnötiger Bürokratie entlastet werden, indem nicht genutzte Verfahren gestrichen werden. Mit dem Gesetzentwurf wird die europäische Designrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
