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Amazon (AMZN): Befreiungsschlag nach dem Februar-Schock?

Zwischen 200-Milliarden-KI-Wette und Cloud-Comeback!

Rückblick

Anfang Februar 2026 gab es einen massiven Kurssturz auf unter 200 US-Dollar, welchen wir bereits als Chance besprachen. Seitdem sehen wir eine Stabilisierungsphase, welche die Aktie gerade nach oben verlassen hat. Die technische Erholung läuft bereits.

Amazon-Aktie: Chart vom 04.03.2026, Kürzel: AMZN, Kurs: 216.65 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die Aktie hat bereits ein Kaufsignal generiert. Ein temporärer Rücksetzer bietet sich zum Einstieg an. Sollte das Papier nachhaltig über 212 US-Dollar schließen, ist nach dem Überwinden der 200-Tagelinie der Weg frei in Richtung der Gap-Kante bei 231 US-Dollar. Eine enge Absicherung unterhalb der Kerze von Mittwoch schützt uns vor tieferen Rückschlägen.

Mögliches bärisches Szenario

Solange der Kurs unter 225 - 230 US-Dollar bleibt, ist die Aktie noch nicht über den Berg. Verkäufer könnten jede Erholung nutzen, um Bestände abzubauen.

Meinung

Amazon hat angekündigt, im Jahr 2026 rund 200 Milliarden USD in Infrastruktur zu investieren - primär für KI und Rechenzentren. Das hat Anleger kurzfristig verschreckt, da es den freien Cashflow belastet. Fundamental läuft es operativ sehr gut. Die Cloud-Sparte AWS wuchs zuletzt mit 24 % so schnell wie seit drei Jahren nicht mehr. Auch das Werbegeschäft liefert zweistellige Wachstumsraten. Gelingt die charttechnische Erholung, könnte die "Angstreaktion" vom Februar schnell korrigiert werden. Wenn der Umsatz bei AWS entgegen den Investitionskosten nicht explodiert, droht eine Margenerosion.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.24 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 12.21 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Amazon ist neutral
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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