Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein 140-seitiges Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen. Joachim...Den vollständigen Artikel lesen ...
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