Frankfurt am Main (ots) -
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich weiter dafür ein, dass Bahnreisende künftig Mehrwegbecher erhalten, die für die Mitnahme von in Zügen ausgeschenkten Getränken geeignet sind und anschließend leicht zurückgegeben werden können. Mit einer entsprechenden Klage wird die DUH nunmehr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Berufung gehen. Der staatseigene Konzern verstößt nach Auffassung der DUH gegen die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht, denn Reisende erhalten in den Zügen Getränke zum Mitnehmen nur in Einweg-Bechern.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute erstinstanzlich eine von der DUH erhobene Unterlassungsklage mit der Begründung abgewiesen, Getränke in Einweg-Bechern würden in den Zügen mit dem Zweck des Vor-Ort-Verzehrs angeboten. Weil dies aus Sicht der DUH an der Realität und Konsumpraxis vieler Bahnreisender vorbei geht, legt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Berufung ein.
Dazu sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
"Das Landgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass für die Deutsche Bahn die Mehrwegangebotspflicht gilt. Für uns bedeutet dies, dass Reisende, die sich vor dem Aussteigen einen Kaffee mit auf die Hand nehmen wollen, diesen auch in einem Mehrwegbecher erhalten müssen. Alles andere wirft die Frage auf: Warum bietet die Deutsche Bahn in ihren Zügen dann überhaupt Einweg-Becher an? Wenn Getränke ausschließlich für den Vor-Ort-Konsum gedacht sind, dann reichen doch Porzellantassen aus. Nach der Logik des Landgerichtes könnte nahezu jedes Gastronomieunternehmen behaupten, dass Getränke in Einweg-Bechern nur für den Vor-Ort-Verzehr bestimmt seien. So würde die Mehrwegangebotspflicht ad absurdum geführt. Es kann nicht sein, dass die angeblich so nachhaltige Deutsche Bahn sich nach wie vor gegen die Einführung eines verbraucherfreundlichen Mehrwegangebots wehrt. Wir werden weiterhin mit allen juristischen Mitteln für Mehrweg und gegen Einwegmüll bei der Deutschen Bahn kämpfen."
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6240320
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich weiter dafür ein, dass Bahnreisende künftig Mehrwegbecher erhalten, die für die Mitnahme von in Zügen ausgeschenkten Getränken geeignet sind und anschließend leicht zurückgegeben werden können. Mit einer entsprechenden Klage wird die DUH nunmehr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Berufung gehen. Der staatseigene Konzern verstößt nach Auffassung der DUH gegen die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht, denn Reisende erhalten in den Zügen Getränke zum Mitnehmen nur in Einweg-Bechern.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute erstinstanzlich eine von der DUH erhobene Unterlassungsklage mit der Begründung abgewiesen, Getränke in Einweg-Bechern würden in den Zügen mit dem Zweck des Vor-Ort-Verzehrs angeboten. Weil dies aus Sicht der DUH an der Realität und Konsumpraxis vieler Bahnreisender vorbei geht, legt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Berufung ein.
Dazu sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
"Das Landgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass für die Deutsche Bahn die Mehrwegangebotspflicht gilt. Für uns bedeutet dies, dass Reisende, die sich vor dem Aussteigen einen Kaffee mit auf die Hand nehmen wollen, diesen auch in einem Mehrwegbecher erhalten müssen. Alles andere wirft die Frage auf: Warum bietet die Deutsche Bahn in ihren Zügen dann überhaupt Einweg-Becher an? Wenn Getränke ausschließlich für den Vor-Ort-Konsum gedacht sind, dann reichen doch Porzellantassen aus. Nach der Logik des Landgerichtes könnte nahezu jedes Gastronomieunternehmen behaupten, dass Getränke in Einweg-Bechern nur für den Vor-Ort-Verzehr bestimmt seien. So würde die Mehrwegangebotspflicht ad absurdum geführt. Es kann nicht sein, dass die angeblich so nachhaltige Deutsche Bahn sich nach wie vor gegen die Einführung eines verbraucherfreundlichen Mehrwegangebots wehrt. Wir werden weiterhin mit allen juristischen Mitteln für Mehrweg und gegen Einwegmüll bei der Deutschen Bahn kämpfen."
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