Die Europäische Kommission hat den letzten Verfahrensschritt für das vorläufige Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit dem lateinamerikanischen Handelsblock Mercosur eingeleitet. Die Regeln des Mercosur-Abkommens gelten vorläufig ab dem 1. Mai. Bildquelle: Pixabay Das Handelsabkommen wird ab dem 1. Mai vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 fruchtportal.de
