EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Beteiligungs AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Frankfurt am Main, 30. März 2026. - Im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 27. März 2026 hat die Deutsche Beteiligungs AG 24.800 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mit der Bekanntmachung vom 26. Februar 2025 angekündigt und mit der Bekanntmachung vom 2. März 2026 bis spätestens zum 31. Juli 2026 verlängert wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. März 2025 bis einschließlich 27. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 653.800 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Beteiligungs AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Deutsche Beteiligungs AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 werden auf der Internetseite der Deutsche Beteiligungs AG veröffentlicht (https://www.dbag.de/shareholder-relations/aktienrueckkaufprogramm).
30.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Deutsche Beteiligungs AG |
| Untermainanlage 1 | |
| 60329 Frankfurt am Main | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.dbag.de |
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