EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SAF-HOLLAND SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 27. März 2026 wurden insgesamt 124.472 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 wurde mit Bekanntmachung vom 20. November 2025 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Gesamtzahl der bis einschließlich 27. März 2026 im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf 687.055 Stück Aktien. Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von der SAF-HOLLAND SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link veröffentlicht: https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf Bessenbach, den 31. März 2026 SAF-HOLLAND SE Der Vorstand 31.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | SAF-HOLLAND SE |
| Hauptstraße 26 | |
| 63856 Bessenbach | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.safholland.com |
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