Berlin - Wer einen Arzt braucht, soll nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bald über seine elektronische Patientenakte (ePA) Termine buchen und eine elektronische Überweisung erhalten können. Das geht aus einem Entwurf für ein "Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" hervor, über das der Newsletter Gesundheit des "Politico" berichtet.
"Durch verschiedene Regelungen werden spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer geschaffen. Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden, die auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten", heißt es im Papier.
Der Gesetzentwurf sieht große Veränderungen bei der Terminvergabe vor. Dafür sollen Patienten zukünftig zur App ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) greifen können. Dort soll zunächst eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann anschließend ein Termin digital gebucht werden - für eine Behandlung in der Praxis oder per Videosprechstunde. Bei akuten Beschwerden sollen Versicherte an ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem verwiesen werden.
Um die Patientensteuerung auch nach einem Arzttermin besser zu koordinieren, soll die elektronische Überweisung helfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen hierzu eine Regelung festlegen, nach der "die Dienste der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung der elektronischen Überweisung zu verwenden sind, sobald diese zur Verfügung stehen".
Ab dem 1. September 2029 sind Ärzte nach den Plänen des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet, diese anzubieten. Außerdem soll der Informationsaustausch insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten beschleunigt werden. Wartezeiten am Praxistresen sollen dadurch sinken.
Sofern Versicherte nicht widersprochen haben, werden auch sämtliche Informationen über die ePA zusammengeführt. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung sollen jedoch nach 100 Tagen gelöscht werden. Laut dem Entwurf können Versicherte in Ausnahmefällen wählen, ob sie weiterhin beim Arzt auf einen Ausdruck in Papierform zurückgreifen oder die Unterlagen elektronisch bereitgestellt bekommen.
Das Ministerium will zudem die Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie beispielsweise Doctolib oder Jameda regulieren. Die Anforderungen dafür sollen die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen definieren. Kassen und Ärzte müssen dabei etwa sicherstellen, dass keine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses stattfindet. "Darüber treffen wir die notwendigen Regulierungen, damit auch die digitale Terminvermittlung über private Anbieter diskriminierungsfrei erfolgt und die Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.
"Durch verschiedene Regelungen werden spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer geschaffen. Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden, die auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten", heißt es im Papier.
Der Gesetzentwurf sieht große Veränderungen bei der Terminvergabe vor. Dafür sollen Patienten zukünftig zur App ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) greifen können. Dort soll zunächst eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann anschließend ein Termin digital gebucht werden - für eine Behandlung in der Praxis oder per Videosprechstunde. Bei akuten Beschwerden sollen Versicherte an ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem verwiesen werden.
Um die Patientensteuerung auch nach einem Arzttermin besser zu koordinieren, soll die elektronische Überweisung helfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen hierzu eine Regelung festlegen, nach der "die Dienste der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung der elektronischen Überweisung zu verwenden sind, sobald diese zur Verfügung stehen".
Ab dem 1. September 2029 sind Ärzte nach den Plänen des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet, diese anzubieten. Außerdem soll der Informationsaustausch insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten beschleunigt werden. Wartezeiten am Praxistresen sollen dadurch sinken.
Sofern Versicherte nicht widersprochen haben, werden auch sämtliche Informationen über die ePA zusammengeführt. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung sollen jedoch nach 100 Tagen gelöscht werden. Laut dem Entwurf können Versicherte in Ausnahmefällen wählen, ob sie weiterhin beim Arzt auf einen Ausdruck in Papierform zurückgreifen oder die Unterlagen elektronisch bereitgestellt bekommen.
Das Ministerium will zudem die Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie beispielsweise Doctolib oder Jameda regulieren. Die Anforderungen dafür sollen die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen definieren. Kassen und Ärzte müssen dabei etwa sicherstellen, dass keine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses stattfindet. "Darüber treffen wir die notwendigen Regulierungen, damit auch die digitale Terminvermittlung über private Anbieter diskriminierungsfrei erfolgt und die Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
