DJ PTA-PR: OMV Aktiengesellschaft: Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen - § 267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch
Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß -- 128 BörseG
OMV Aktiengesellschaft: Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
-- 267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch
Wien (pta000/02.04.2026/10:00 UTC+2)
Laut -- 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt "Grundlagen der Erstellung" enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.
Grundlagen der Erstellung
Berichtende Unternehmen
Nach den Anforderungen der Bestimmung muss die OMV Aktiengesellschaft einen konsolidierten Bericht erstellen, in dem alle Geld- und Sachleistungen auszuweisen sind, die je Geschäftsjahr für die Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie durch die OMV Aktiengesellschaft oder eine ihrer im Konzernabschluss enthaltenen Tochtergesellschaften an eine staatliche Stelle geleistet werden.
Tätigkeiten im Sinne dieses Berichts
In diesem Bericht werden Geld- und Sachleistungen ausgewiesen, die vom OMV Konzern (nachstehend "OMV") für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl- oder Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in diesen Wirtschaftszweigen geleistet werden.
Staatliche Stellen
"Staatliche Stellen" sind nationale, regionale oder lokale staatliche Behörden oder von solchen kontrollierte Abteilungen, Agenturen oder Unternehmen einschließlich nationaler Ölgesellschaften.
Bei Tätigkeiten einer staatseigenen Gesellschaft außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets gilt diese nicht als berichtspflichtige staatliche Stelle im Sinne dieser Bestimmung und Geld- und Sachleistungen an diese Gesellschaften müssen unter diesen Bedingungen nicht ausgewiesen werden.
Definition von Projekt
Die Bestimmung verlangt zudem, dass Geld- und Sachleistungen sowohl nach "Projekt" als auch nach staatlicher Stelle ausgewiesen werden. Als Projekt ist die Gesamtheit der operativen Tätigkeiten anzusehen, die auf einem einzigen Vertrag oder einer Lizenz, einem Pachtvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung basieren, die die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bildet. Mehrere inhaltlich miteinander verbundene Vereinbarungen werden im Sinne dieser Bestimmung als ein einziges Projekt behandelt.
"Inhaltlich miteinander verbunden" ist definiert als eine Reihe von mit einer staatlichen Stelle geschlossenen operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Verpachtungen, Konzessionen oder verbundenen Vereinbarungen mit ähnlichen Bedingungen, die die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bilden. Solche Vereinbarungen können bestimmt sein durch einen einzelnen Vertrag, eine Joint-Venture-Vereinbarung, einen Produktionsteilungsvertrag oder sonstige übergeordnete rechtliche Vereinbarungen.
Es kann Fälle geben - beispielsweise im Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer -, bei denen sich Leistungen nicht einem einzelnen Projekt zuordnen lassen. Diese Leistungen werden auf Landesebene ausgewiesen.
Geld- und Sachleistungen
Gemäß der Bestimmung müssen die Leistungen zahlungsbezogen angegeben werden. Das bedeutet, dass sie in der Periode angegeben werden, in der sie geleistet werden, und nicht in der Periode, in der sie periodengerecht zugeordnet werden.
Rückzahlungen werden ebenfalls in der Periode angegeben, in der sie vereinnahmt werden, und entweder mit in der Periode geleisteten Zahlungen verrechnet oder als Negativbeträge im Bericht ausgewiesen.
An eine staatliche Stelle entrichtete Sachleistungen werden nach der angemessensten und relevantesten Bewertungsmethode für die jeweilige Leistungsart in einen entsprechenden Geldwert umgerechnet. Das können Kosten oder Verkehrswerte sein. Der Bericht enthält eine Erläuterung der Bewertungsmethode. Gegebenenfalls werden die zugrunde liegenden Mengen ebenfalls im Bericht angegeben.
Methodik der Berichterstattung
Die Bestimmung verlangt, dass die Leistungen da angegeben werden, die von OMV an staatliche Stellen geleistet werden. Der Bericht muss den Inhalt jeder Transaktion und Tätigkeit darlegen. Auf Basis dieser Anforderungen ist OMV seiner Berichtspflicht wie folgt nachgekommen:
• Wenn OMV direkt eine Zahlung an eine staatliche Stelle leistet, wird diese Zahlung vollständig ausgewiesen,
unabhängig davon, ob sie alleine im Namen von OMV oder von OMV in seiner Eigenschaft als Betriebsführer einer
gemeinschaftlichen Tätigkeit geleistet wird. • In Fällen, in denen OMV Mitglied einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist, deren Betriebsführerin eine staatseigene
Gesellschaft (d.h. eine staatliche Stelle) ist, werden an diese staatseigene Gesellschaft geleistete Zahlungen
ausgewiesen, sofern es möglich ist, die berichtspflichtige Zahlung von anderen Kostenpositionen zu trennen. • Für Produktionszahlungsansprüche staatlicher Stellen von Gastländern sind die Bestimmungen der jeweiligen
Vereinbarung zu berücksichtigen. Wenn OMV Betriebsführer ist, gibt OMV die Zahlungsansprüche staatlicher Stellen
vollständig an.
Wesentlichkeit
Einzelne oder verbundene Leistungen, deren Gegenwert im Geschäftsjahr unter EUR 100.000 liegt, werden nicht in diesem Bericht ausgewiesen.
Berichtswährung
In anderen Währungen als Euro geleistete Zahlungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums umgerechnet.
Ausgewiesene Geld- und Sachleistungen
Produktionszahlungsansprüche
Im Rahmen von Produktionsteilungsverträgen hat die staatliche Stelle des Gastlands Anspruch auf einen Anteil der Öl- und Gasproduktion, der häufig in Sachleistungen abgegolten wird. Der Bericht weist Wert und Menge der Produktionszahlungsansprüche der staatlichen Stelle für die relevante Periode in Barrel Öläquivalent (boe) aus.
Der Anteil der staatlichen Stelle an Produktionszahlungsansprüchen umfasst auch etwaige Ansprüche aus Anteilen, die eine staatseigene Gesellschaft als Investorin an Projekten im eigenen Hoheitsgebiet hält. Aus Tätigkeiten oder Anteilen außerhalb des Hoheitsgebiets der staatseigenen Gesellschaft entstehende Produktionszahlungsansprüche werden nicht ausgewiesen.
Steuern
Auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Unternehmen erhobene Steuern werden ausgewiesen. Rückzahlungen werden mit Zahlungen verrechnet und entsprechend ausgewiesen. Verbrauchssteuern, Lohnsteuern, Umsatzsteuern, Vermögenssteuern und Umweltsteuern werden gemäß der Bestimmung nicht ausgewiesen. Obwohl in Österreich eine Steuergruppe besteht, beziehen sich die ausgewiesenen Ertragssteuern für Österreich ausschließlich auf in der mineralgewinnenden Industrie tätige österreichische Tochtergesellschaften. Ertragssteuern für nicht mineralgewinnende Tätigkeiten von OMV in Österreich werden nicht ausgewiesen.
Nutzungsentgelte
An eine staatliche Stelle gezahlte Nutzungsentgelte in Verbindung mit der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas sind auszuweisen. Werden Nutzungsentgelte in Form von Sachleistungen entrichtet, werden zusätzlich Wert und Menge angegeben.
Dividenden
Gemäß den Bestimmungen werden anstelle von Produktionszahlungsansprüchen oder Nutzungsentgelten an eine staatliche Stelle gezahlte Dividenden ausgewiesen. An eine staatliche Stelle als normale Anteilseignerin ausgezahlte Dividenden werden nicht ausgewiesen, sofern die Dividenden zu denselben Bedingungen an alle Anteilseigner:innen ausgezahlt werden.
In der Berichtsperiode 2025 hat OMV keine derartigen berichtspflichtigen Dividendenzahlungen an staatliche Stellen auszuweisen.
Boni
Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni werden angegeben, sofern sie in Verbindung mit den entsprechenden Tätigkeiten bezahlt wurden.
Gebühren
Dazu zählen Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für den Zugang zu dem Gebiet, in dem Gewinnungstätigkeiten ausgeführt werden.
Nicht ausgewiesen werden an staatliche Stellen gezahlte Gebühren, die nicht spezifisch mit Gewinnungstätigkeiten oder dem Zugang zu Rohstoffressourcen in Verbindung stehen. Als Gegenleistung für von einer staatlichen Stelle bereitgestellte Dienstleistungen geleistete Zahlungen werden ebenfalls nicht ausgewiesen.
Beiträge für die Verbesserung der Infrastruktur
Wenn von OMV Zahlungen für Verbesserungen der Infrastruktur (z.B. Bau von Straßen oder Brücken) geleistet werden, von denen die Allgemeinheit profitiert, werden diese Zahlungen im Bericht ausgewiesen, unabhängig davon, ob OMV den Betrag an nicht staatliche Stellen gezahlt hat. Diese Zahlungen werden in der Periode ausgewiesen, in der die Infrastruktur für die Allgemeinnutzung zur Verfügung gestellt wird.
Überblick über Geld- und Sachleistungen
Die folgende Übersichtstabelle zeigt die relevanten Geld- und Sachleistungen von OMV an staatliche Stellen im Berichtsjahr 2025.
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April 02, 2026 04:00 ET (08:00 GMT)




