Deutschlands Netzbetreiber müssen den Ansprüchen von PV-Betreibern nach EEG-Vergütungen in vollem Umfang nur jährlich nachkommen. Eine exakte monatliche Zahlung ist nicht notwendig, urteilte der Bundesgerichtshof. Netzbetreiber müssen in Deutschland die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen erst nach Abschluss des jeweiligen Kalenderjahres im vollem Umfang entrichten statt jeweils monatlich. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Revisionsverfahren. Demnach ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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