In der niederösterreichischen Landeshauptstadt war bislang die Installation von Photovoltaik-Anlagen verboten, sofern sie von öffentlichem Grund aus einsehbar waren. Diese Regelung kippten die Verfassungsrichter nun. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das in St. Pölten bestehende Verbot von Photovoltaik-Anlagen aus Gründen des Ortsbilds gekippt. Bisher existiert in der niederösterreichischen Landeshauptstadt eine Regelung, wonach keine Photovoltaik-Anlagen an Orten erlaubt sind, die von öffentlichem Grund aus einsehbar sind. Eine Hausbesitzerin hat nach österreichischen Medienberichten dagegen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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