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10.04.26 | 18:05
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PTA-HV: BTV Vier Länder Bank AG: Einberufung der 108. ordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-HV: BTV Vier Länder Bank AG: Einberufung der 108. ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG

BTV Vier Länder Bank AG: Einberufung der 108. ordentlichen Hauptversammlung

Innsbruck (pta000/13.04.2026/09:23 UTC+2)

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 108. ordentlichen Hauptversammlung der BTV Vier Länder Bank AG am Mittwoch, den 13. Mai 2026 um 10:00 Uhr, in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für die

Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß

-- 267a UGB für das Geschäftsjahr 2025 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2025 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 5. Wahl des Bankprüfers als Abschlussprüfer und Prüfer der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das

Geschäftsjahr 2027 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2025 gemäß ---- 78c Abs 1 und 98a AktG 8. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates 9. Widerruf der in der 106. ordentlichen Hauptversammlung vom 15.05.2024 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum

Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des

Vorstandes bis zum 12. November 2028 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der

Gesellschaft gemäß -- 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels). 10. Widerruf der in der 106. ordentlichen Hauptversammlung vom 15.05.2024 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum

Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des

Vorstandes bis zum 12. November 2028 zum Erwerb eigener Aktien für eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte,

Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsrates bis zu

maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG. 11. Widerruf der in der 106. ordentlichen Hauptversammlung vom 15.05.2024 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum

Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des

Vorstandes bis zum 12. November 2028 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der

Gesellschaft gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier

Erwerb).

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß -- 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 22. April 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung zugänglich:

• Bericht des Vorstandes 2025, • Jahresabschluss 31.12.2025, • Lagebericht Jahresabschluss 2025, • Corporate Governance-Bericht 2025, • Konzernabschluss 31.12.2025, • Lagebericht Konzernabschluss 2025 einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß -- 267a UGB, • Bericht des Aufsichtsrates Jahresabschluss 2025, • Bericht des Aufsichtsrates Konzernabschluss 2025, • Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2025, • Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2025, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11, • Vergütungsbericht 2025 gemäß -- 78c Abs 1 und 98a AktG, • Erklärung gemäß -- 87 Abs 2 AktG Mag.a Martha Kloibmüller, • Lebenslauf Mag.a Martha Kloibmüller, • Erklärung gemäß -- 87 Abs 2 AktG Arno Schuchter, • Lebenslauf Arno Schuchter, • Formular für die Erteilung einer Vollmacht, • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter, • Formular für den Widerruf einer Vollmacht, • Einladung inkl. Tagesordnung zur Hauptversammlung 2026.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 3. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß -- 19 Abs 2 genügen lässt

Per E-Mail anmeldung.btv@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 50

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten BTV Vier Länder Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT (ISO 15022) BTVAAT22XXX (Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000625504 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (-- 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten

gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register

und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000625504

(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 3. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

BTV Vier Länder Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

A) Allgemeines

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (-- 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten BTV Vier Länder Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail anmeldung.btv@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 50

Per SWIFT(ISO 15022) BTVAAT22XXX (Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000625504 im Text angeben)

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 12. Mai 2026, 15:00 Uhr, MESZ, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens am 22. April 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (-- 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

B) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Dr. Michael Knap/IVA

Als besonderer Service steht den Aktionären der nachgenannte unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung zur Verfügung, dessen Kosten die Gesellschaft trägt:

Dr. Michael Knap

Ehrenpräsident des Interessenverbandes für Anleger

Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben.

Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. In diesem Formular sind weitere Informationen zur Vollmachtserteilung sowie zum vorgesehenen Prozedere enthalten.

Vollmachten an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können an die nachstehend angegebenen Adressen übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Per Post oder Boten BTV Vier Länder Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per E-Mail knap.btv@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 50

Per SWIFT(ISO 15022) BTVAAT22XXX (Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000625504 im Text angeben)

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 12. Mai 2026, 15:00 Uhr, MESZ, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Aktionäre können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM ---- 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach -- 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten

vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die

Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per

Post oder Boten spätestens bis zu den üblichen Geschäftsstunden am 22. April 2026 der Gesellschaft ausschließlich

an die Adresse BTV Vier Länder Bank AG, Recht und Beteiligungen, zH Herrn Dr. Reinhard Pircher, 6020 Innsbruck,

Stadtforum 1, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@btv.at oder per SWIFT (ISO 15022) an die

Adresse BTVAAT22XXX, auch spätestens am 22. April 2026 (24:00 Uhr, MESZ) zugeht.

"Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn

per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT (ISO 15022) mit Message Type

MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000625504 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der

Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher

Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text, der

deutsche Text vorgeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG

nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor

Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als

sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 %

des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,

Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

(Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach -- 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in

Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen

mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des

Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich

gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 4. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft

entweder an BTV Vier Länder Bank AG, Recht und Beteiligungen, zH Herrn Dr. Reinhard Pircher, 6020 Innsbruck,

Stadtforum 1, oder per E-Mail hauptversammlung@btv.at , wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,

dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des -- 13 Abs 2 AktG

vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in

Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch

Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen

Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem

deutschen und dem anderssprachigen Text, der deutsche Text vorgeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der

vorgeschlagenen Person gemäß -- 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG, die zum Zeitpunkt der

Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur

zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die

Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

(Punkt III.) verwiesen.

3. Angaben gemäß -- 110 Abs 2 Satz 2 iVm -- 86 Abs 7 und 9 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden

Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß -- 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Der Aufsichtsrat der BTV Vier Länder Bank AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten

Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom Betriebsrat gemäß -- 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zehn

Kapitalvertretern sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und zwei

Frauen. Die BTV Vier Länder Bank AG unterliegt dem Anwendungsbereich von -- 86 Abs 7 AktG und hat das

Mindestanteilsgebot gemäß -- 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen.

Ein Widerspruch gemäß -- 86 Abs 9 AktG wurde weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der

Arbeitnehmervertreter erhoben, sodass es daher nicht zur Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des

Mindestanteilsgebots gemäß -- 86 Abs 7 AktG kommt.

Zum Ende der kommenden Hauptversammlung scheiden ein Mann und eine Frau als Kapitalvertreter aus dem Aufsichtsrat

aus.

In der kommenden Hauptversammlung wären nunmehr zwei Mitglieder zu wählen, um die Zahl von zehn Kapitalvertretern

zu erreichen.

Dem Aufsichtsrat haben insgesamt, unter Einbeziehung der vom Betriebsrat entsandten Mitglieder, zumindest fünf

weibliche Mitglieder anzugehören, um - bei Gesamterfüllung - das Mindestanteilsgebot gemäß -- 86 Abs 7 AktG zu

erfüllen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach -- 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,

soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt

sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des

Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem

Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar

wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich, zu

welchem Zweck in der Hauptversammlung entsprechende Fragenformulare aufliegen.

Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche

Beschränkungen festgelegt werden können.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht

vor der Hauptversammlung in Textform an den

Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft entweder an BTV Vier Länder Bank AG, Recht und

Beteiligungen, zH Herrn Dr. Reinhard Pircher, 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, oder per E-Mail an

hauptversammlung@btv.at , übermittelt werden.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach -- 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem

Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu

einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß -- 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die

Reihenfolge der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines

Beschlussvorschlags gemäß -- 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6. der Tagesordnung)

können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche

Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. Mai 2026 in der oben angeführten Weise (Punkt V. Abs 2) der Gesellschaft

zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß -- 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre

fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die

Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht

berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Angaben gemäß -- 110 Abs 2 Satz 2 iVm -- 86 Abs 7 und 9 AktG wird auf die Ausführungen zu Punkt V.

Abs 3 verwiesen.

6. Information zum Datenschutz der Aktionäre

Die BTV Vier Länder Bank AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß -- 10a Abs. 2

AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,

gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der

Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung

ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren

Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die

Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die BTV Vier Länder Bank AG die verantwortliche Stelle. Die BTV Vier Länder Bank AG

bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,

Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von BTV Vier Länder Bank AG nur solche

personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten

die Daten ausschließlich nach Weisung der BTV Vier Länder Bank AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die BTV Vier

Länder Bank AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht

in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (-- 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin

genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. BTV Vier Länder Bank AG

ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als

Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (-- 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw.

verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung

erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und

Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von

Aktionären gegen die BTV Vier Länder Bank AG oder umgekehrt von der BTV Vier Länder Bank AG gegen Aktionäre erhoben

werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen.

Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer

der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht

bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der

DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der BTV Vier Länder Bank AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@btv.at über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

BTV Vier Länder Bank AG

c/o Mag. Achim Brandt

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der BTV Vier Länder Bank AG www.btv.at zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 74.250.000,-- und

ist zerlegt in 37.125.000 Stamm-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 37.142 Stamm-Stückaktien als eigene

Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht.

Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der

Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.

Innsbruck, im April 2026

Der Vorstand

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:      BTV Vier Länder Bank AG 
           Stadtforum 1 
           6020 Innsbruck 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Dr. Reinhard Pircher 
Tel.:         +43 5053331500 
E-Mail:        reinhard.pircher@btv.at 
Website:       www.btv.at 
ISIN(s):       AT0000625504 (Aktie) 
Börse(n):       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1776064980036 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

April 13, 2026 03:23 ET (07:23 GMT)

© 2026 Dow Jones News
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