Die Landesregierung hat ihr bestehendes Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Zielabweichungsverfahren auf 10. 000 Hektar verdoppelt. Allerdings gibt es neu entwickelte Kriterien, die unter anderem eine Verschärfung bei den zulässigen Bodenpunkten vorsieht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sein Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Zielabweichungsverfahren von 5000 auf 10. 000 Hektar erhöht. "Wir ermöglichen den weiteren Ausbau der Solarenergie - gesteuert und mit klaren, innovativen Kriterien", kommentierte Staatssekretärin Ines Jesse ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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