NEW YORK (dpa-AFX Analyser) - Die kanadische Bank RBC hat die Einstufung für Hermes auf "Outperform" mit einem Kursziel von 2100 Euro belassen. Der Luxusgüterkonzern habe im ersten Quartal leicht unter den Erwartungen abgeschnitten, schrieb Piral Dadhania in einer am Montag vorliegenden Studie. Er behält aber seine positive Einschätzung der Aktie bei, die durch die erwartete Beschleunigung des organischen Wachstums im Bereich Lederwaren und die attraktive Bewertung gestützt werde./tih/he
Die Ergebnisse von Hermès im ersten Quartal 2026 lagen leicht unter den Erwartungen, insbesondere aufgrund eines geringfügig verfehlten Zielvolumens im Bereich Lederwaren sowie einer schwächeren Nachfrage in Europa und im asiatisch-pazifischen Raum. Dies wurde teilweise durch ein starkes Ergebnis in Amerika kompensiert. Wir behalten unsere positive Einschätzung von Hermès bei, die durch die erwartete Beschleunigung des organischen Wachstums im Bereich Lederwaren und die attraktive Bewertung gestützt wird.
Veröffentlichung der Original-Studie: 20.04.2026 / 10:55 / EDT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 20.04.2026 / 10:55 / EDT
Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.
ISIN: FR0000052292
Die Ergebnisse von Hermès im ersten Quartal 2026 lagen leicht unter den Erwartungen, insbesondere aufgrund eines geringfügig verfehlten Zielvolumens im Bereich Lederwaren sowie einer schwächeren Nachfrage in Europa und im asiatisch-pazifischen Raum. Dies wurde teilweise durch ein starkes Ergebnis in Amerika kompensiert. Wir behalten unsere positive Einschätzung von Hermès bei, die durch die erwartete Beschleunigung des organischen Wachstums im Bereich Lederwaren und die attraktive Bewertung gestützt wird.
Veröffentlichung der Original-Studie: 20.04.2026 / 10:55 / EDT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 20.04.2026 / 10:55 / EDT
Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.
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