In Gewächshäusern, in denen Paprikas, Gurken, Auberginen, Zucchini, Melonen und Wassermelonen angebaut werden, muss ein Protokoll für die Anzucht dieser Kulturen befolgt werden. Diese Verordnung trat am vergangenen Samstag in Kraft, berichtet Hortoinfo.es. Die Generaldirektion für Landwirtschaft und Tierhaltung des Landwirtschaftsministeriums der Regionalregierung von...Den vollständigen Artikel lesen ...
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