St. Gallen - Das Telekommunikationsunternehmen Sunrise muss bei seinem TV-Angebot eine interaktive Zusatzfunktion verbreiten, die Dienste für Sinnesbehinderte enthält. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Gericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FFS) und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gutgeheissen. Der SGB-FFS und die SRG hatten beim ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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