Chur - Gemäss Art. 34 Kantonales Jagdgesetz (KJG) ist es Aufgabe des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden (AJF), die Bevölkerung über die Lebensweise des Wildes, seine Bedürfnisse und seinen Schutz ausreichend zu informieren. Das AJF kommuniziert im Bereich der Grossraubtiere aktiv mit Einzelnachrichten und periodischen Berichten sowie über einen SMS-Dienst für Nutztierhalter über Geschehnisse rund um den Wolfsbestand im Kanton Graubünden. Auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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