Photon Energy N.V-Anleihe 21/27 (ISIN: DE000A3KWKY4): Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln
Die wirtschaftliche Lage der Photon Energy N.V. spitzt sich nach mehreren Unternehmensmitteilungen weiter zu. Betroffen ist insbesondere die 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 mit der ISIN DE000A3KWKY4 / WKN A3KWKY. Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB ruft Anleihegläubiger daher dazu auf, ihre Interessen frühzeitig zu bündeln und sich auf mögliche anleihebezogene Maßnahmen vorzubereiten.
Nach einer am 23. Februar 2026 in Warschau und Prag veröffentlichten Pflichtmitteilung hat der Vorstand von Photon Energy N.V. beschlossen, die an diesem Tag fällige vierteljährliche Kuponzahlung in Höhe von 1.282.450 Euro zu verschieben. Zur Begründung verwies die Gesellschaft auf die Sicherung der Liquidität vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Streit mit dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE. Nach Angaben von Photon Energy soll PSE beabsichtigen, am 2. März 2026 fällige Einnahmen einseitig mit einem streitigen Betrag wegen angeblicher Überschreitung von Emissionsgrenzwerten von Kapazitätsmarkteinheiten im Jahr 2024 zu verrechnen.
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