Bereits im Februar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine systematische Einbettung der Vergütungsansprüche von EEG-Anlagen in das energiewirtschaftliche Abrechnungsjahr der Netzbetreiber rechtens ist. In der Auszahlungspraxis sind laufende Abschlagszahlungen dennoch weiter gängige Praxis, wie Rechtsanwalt Martin Masalton zur Einordnung des Urteils erklärte. Die EEG-Vergütung ist den Anlagenbetreibern erst final nach Jahresabschluss zu zahlen. Dies ist der Tenor eines Urteils (Az. XIII ZR 3/25) des Bundesgerichtshofs (BGH), das er bereits am 10. Februar fällte. Martin Maslaton von der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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