Die im Trilog geeinte EU-Verordnung über neue genomische Techniken ("NGT-Verordnung") bricht geltendes Recht gleich zweimal. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die NGT-Verordnung will bestimmte gentechnisch veränderte Organismen aus dem Gentechnikrecht ausnehmen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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