Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft weist darauf hin, dass kaum flexible Netzanschlussverträge zustande kommen. Daher brauche es einen im EEG verankerten Rechtsrahmen für die flexible Netznutzung,Bei Kritik an zögerlichem Netzanschluss von Erneuerbare-Anlagen verweisen manche Netzbetreiber gerne auf die Möglichkeit, flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements, kurz FCAs) zu treffen. Dabei einigen sich der Netz- und der Anlagenbetreiber darauf, die Einspeiseleistung bei Engpässen kurzzeitig zu drosseln. Solch individuellen Übereinkünfte sollen es möglich machen, bei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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