DJ Bayer-CEO: Glyphosat-Risiko auch ohne positives Supreme-Court-Urteil eindämmbar
Von Olaf Ridder
DOW JONES--Im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der USA um die milliardenschweren Glyphosat-Schadensersatzklagen setzt Bayer-Konzernchef Bill Anderson trotz divergierender Äußerungen der Richter auf ein für Bayer positives Urteil. "Wir hatten den Eindruck, dass unsere Argumente überzeugend dargelegt wurden", sagte er in der Pressekonferenz zu den aktuellen Quartalszahlen. Jetzt müsse der Supreme Court ein Urteil sprechen. Das wird bis Ende Juli erwartet.
Bei der Anhörung Ende April hatten sich die Richter unterschiedlich zur Frage der Preemption geäußert, also der Frage nach dem Vorrang von Bundesrecht vor dem Recht einzelner Bundesstaaten. Aus Sicht von Bayer kann es nicht sein, dass die US-Umweltschutzbehörde EPA für den Unkrautvernichter Roundup eine Krebswarnung ablehnt, zugleich aber entsprechende Klagen über ein fehlendes Etikett auf der Ebene der Bundesstaaten vor Gerichten zum Erfolg führen.
"Das ist etwas, das durch die Rechtsstreitigkeiten und den anhaltenden Angriff der US-Klageindustrie auf die Wissenschaft verursacht wurde, und wir hoffen wirklich, dass der Supreme Court hier die richtige Antwort finden wird", sagte Anderson.
Sollte Bayer vor dem Gericht ein positives Urteil bekommen, so könnten viele der anhängigen Klagen wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat hinfällig werden. Anderson hatte den Investoren versprochen, die Rechtsrisiken 2026 deutlich eindämmen zu können. Auch bei einem negativen Urteil sei das aber möglich, versicherte er. "Wir glauben, dass wir auch in diesem Jahr noch die Möglichkeit haben, die Rechtsstreitigkeiten erheblich einzudämmen - mit oder ohne das Urteil des Supreme Court", so Anderson.
Noch vor der Urteilsverkündung des Supreme Court müssen sich die Kläger entscheiden, ob sie dem im Frühjahr vorläufig genehmigten Sammelvergleich mit den Großkanzleien über bis zu 7,25 Milliarden Dollar akzeptieren. Die Frist für einen möglichen Austritt (Opt-out) einzelner Kläger aus dieser Vereinbarung läuft bis zum 4. Juni. Bayer kann bei einer zu hohen Ablehnungsquote den Sammelvergleich platzen lassen. "Wir haben bereits gesagt, dass die Anzahl der offenen Fälle im Grunde genommen null sein sollte", sagte Anderson. Sonst sei ein solcher Vergleich nicht sinnvoll.
Anderson dämpfte Erwartungen, dass Bayer schnell, also noch im Juni, ein Ergebnis zu den Opt-out-Zahlen veröffentlichen wird. "Das kann noch einige Wochen dauern, um alles zu klären", sagte der Manager. Im Juli sei dann die gerichtliche Anhörung für die finale Genehmigung des Sammelvergleichs geplant.
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