Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz sieht für 2026 und 2027 Ausschreibungen für den Neubau von Erzeugungsanlagen vor. Favorisiert werden vor allem Gaskraftwerke. Diese Kraftwerksstrategie stößt auf Kritik. Zum 1. September 2026 und zum 8. Dezember 2026 will die Bundesregierung den Neubau von Erzeugungsanlagen mit jeweils insgesamt 4,5 Gigawatt ausschreiben. Das sieht das "Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz" (StromVKG) vor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Teilnehmen dürfen allerdings nur Anlagen, die mindestens zehn Stunden lang ohne Unterbrechung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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