EQS-News: 123fahrschule SE
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123fahrschule SE: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Führerscheinreform. Stärkung aller drei Konzerngesellschaften und Dreistufige Expansionsstrategie geplant Köln, 20.05.2026
Kabinettsbeschluss gefallen: Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zur Reform der Führerscheinausbildung beschlossen, der Entwurf durchläuft nun Bundestag und Bundesrat. Das angestrebte Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist nach Einschätzung des Vorstands der 123fahrschule SE auf Kurs. Verkehrsminister Schnieder erklärte, Mobilität dürfe kein Privileg sein, was bei aktuellen Durchschnittskosten von rund EUR 3.400 für den Pkw-Führerschein ein klares Signal in Richtung Digitalisierung und Kostenreduktion ist. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor: die vollständige Abschaffung der Präsenzpflicht im Theorieunterricht zugunsten digitaler Lernformate, den Wegfall der Pflicht zur Vorhaltung von Schulungsräumen, die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Sonderfahrten, die Kürzung des Prüfungsfragenkatalogs um rund ein Drittel auf circa 840 Fragen sowie die Einführung eines Transparenzregisters mit veröffentlichten Preisen und Bestehensquoten aller Fahrschulen. Ergänzend soll in einem fünfjährigen Pilotversuch die sogenannte Laienausbildung ermöglicht werden: Übungsfahrten in Begleitung nahestehender Personen nach bestandener Theorieprüfung und sechs absolvierten Fahrstunden. Für die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist dieser Kabinettsbeschluss nicht der Startschuss, sondern die Bestätigung der seit langem umgesetzten Transformation. Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE: "Das Kabinett hat heute beschlossen, was wir seit Jahren aufbauen. Die Reform ist keine Erwartung mehr, da sie nun beschlossenes Recht auf dem Weg ins Gesetzblatt ist. Wir nutzen die verbleibende Zeit bis zum 1. Januar 2027 nicht zum Abwarten, sondern zum Handeln."
Die 123fahrschule SE hat entschieden, mit Inkrafttreten der Reform keinen Präsenztheorieunterricht in den Filialen mehr anzubieten. Die gesamte theoretische Ausbildung wird zukünftig über das eigene E-Learning-System absolviert. Die entsprechenden Konzepte und digitalen Produkte befinden sich in der finalen Entwicklung und werden zum Start der Reform ausgerollt. Zur Umsetzung hat die Gesellschaft bereits rund die Hälfte ihrer bestehenden Mietverträge gekündigt. Der Fokus liegt künftig auf Standorten, an denen Simulatoren betrieben werden. Die übrigen Flächen werden nicht mehr benötigt.
Die Konzerntochter Foerst GmbH bringt in den kommenden Tagen die Simulator-Version 10.6 auf den Markt. Das Update bringt als erstes Produkt im Simulatorenmarkt 4K-Bildqualität auf Spielegrafik-Niveau mit einem technologischen und qualitativen Sprung gegenüber dem bisherigen Branchenstandard. Parallel entwickelt Foerst eine KI-gestützte Version, mit der es dem Fahrschüler ermöglicht wird, mit dem Simulator wie mit einem echten Fahrlehrer zu kommunizieren. Die Vorstellung ist für die Fachtagung in Dortmund im November 2026 geplant. Mit dem neuen Gesetz darf die Schaltkompetenz künftig am Simulator erworben werden. Die 123fahrschule SE wird diese Regelung konsequent umsetzen und zudem prüfen, ihre Fahrzeugflotte möglichst auf Elektroantrieb eines einzelnen Herstellers umzustellen.
Die 123fahrschule SE setzt ihre dreistufige Expansionsstrategie planmäßig und mit hoher operativer Dynamik um. Im Fokus steht der Aufbau eines flächendeckenden Netzwerks eigener Flagship-Standorte mit fest angestellten Fahrlehrern in den 30 größten deutschen Städten. Bereits heute ist das Unternehmen in zwölf dieser Metropolregionen präsent und verfügt damit über eine skalierbare operative Basis für weiteres Wachstum. Die verbleibenden 18 Zielmärkte sollen nun schrittweise und mit hoher Geschwindigkeit erschlossen werden, um die Marktposition der Gesellschaft im Zuge der strukturellen Digitalisierung und Konsolidierung des Fahrschulmarktes weiter auszubauen. Für die rund 54 Mittelstädte zwischen 100.000 und 250.000 Einwohnern sucht das Unternehmen exklusive Kooperationspartner. In kleineren Städten skaliert 123fahrschule über selbstständige Fahrlehrer, die über die Plattform operieren und sich so vollständig auf die Praxisausbildung konzentrieren können.
Interessierte Partner, Fahrlehrer und Standortleitungen finden unter fahrschulreform2027.de alle relevanten Informationen zur Expansionsstrategie der 123fahrschule SE; von den drei Kooperationsmodellen über die konkreten Zielstädte bis hin zur Möglichkeit, direkt eine Voranfrage zu stellen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und bildet die zentrale Anlaufstelle für alle, die die Transformation des deutschen Fahrschulmarktes aktiv mitgestalten wollen.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske Kontakt: ir@123fahrschule.de Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations Oder: https://fahrschulreform2027.de/
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