Eine Beschlusskammer der Behörde hat jüngst eine Entscheidung öffentlich gemacht. Sie lehnte einen Antrag auf ein "Besonderes Missbrauchsverfahren" eines Batteriespeicher-Investors gegen einen Verteilnetzbetreiber zu unbegründet ab, weil es die Begründung für die Verweigerung des Netzanschlusses für ausreichend hielt. Eine Entscheidung, die bei Juristen auf Unverständnis stößt. Es wird als "Freifahrtschein für Netzbetreiber" bewertet. Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche ihre Entscheidung für ein "Besonderen Missbrauchsverfahren der BESS Germany 1 GmbH gegen die E. DIS Netz GmbH nach § 31 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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