Ab 2027 müssen Verteilnetzbetreiber Solarstrom nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung zu vergüten. Das neue Vergütungsmodell schafft Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Der Schweizer Bundesrat hat die Umsetzung der neuen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Gemäß eines Parlamentsbeschlusses vom Herbst 2025 richtet sich die Vergütung künftig nicht mehr nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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