Bern - Produzentinnen und Produzenten im BKW-Netz können ihren überschüssigen Solarstrom ab dem 1. Juli freiwillig zu aktuellen Marktspotpreisen einspeisen. Der Berner Energiekonzern greift damit einer gesetzlichen Neuregelung vor, die voraussichtlich 2027 in Kraft tritt. Basis dieser neuen Abnahmevergütung ist der sogenannte «Day-Ahead-Spotmarktpreis», wie die BKW-Gruppe am Donnerstag mitteilte. Er wird täglich für jede Stunde des Folgetags publiziert. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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