Seit Ende letzten Jahres sind Batteriespeicher im Außenbereich baurechtlich privilegiert, wenn sie in einem Umkreis von 200 Metern um ein Umspannwerk errichtet werden. Die Bundesregierung hat dies kürzlich mit der Verabschiedung der Baugesetzbuch-Novelle bestätigt. Eine vertane Chance, meinen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) - sie fordern, den Umkreis auszuweiten. "Batteriespeicher sollten im Umkreis von 500 Metern von Umspannwerken möglich sein, wenn sie den Ausbau dieser nicht behindern", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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