Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie ein E-Auto oder eine Wärmepumpe betreibt, erhält im Gegenzug für die Steuerbarkeit eine Netzentgeltreduzierung. Doch nicht alle Netzbetreiber setzen diese Festlegung der Bundesnetzagentur um. Wegen verzögerter Umsetzung der Vorgaben für die Netzentgeltreduzierung hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht. Diese setzen die Vorgaben aus der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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