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WKN: 810310 | ISIN: DE0008103102 | Ticker-Symbol: RKB
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26.05.26 | 09:21
2,800 Euro
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PTA-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

München (pta000/29.05.2026/15:45 UTC+2)

Webac Holding Aktiengesellschaft, München

ISIN DE0008103102 WKN 810310

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0008103102-GMET-072026

Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 10. Juli 2026, um 11.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft im Courtyard by Marriott(R)Munich City Center, Schwanthalerstraße 37, 80336 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Dauer der Hauptversammlung teilzunehmen.

I. Tagesordnung

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft zum Geschäftsjahr 
       2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß -- 289a HGB sowie des Berichts des 
       Aufsichtsrats 
 
       Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der 
       Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. April 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt 
       und den Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
1.      Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft, der Bericht des Vorstands mit den Angaben gemäß -- 
       289a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der 
       Gesellschaft unter 
 
       https://webac-ag.com/hauptversammlung.html 
 
       zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in 
       der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
       Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 
 
2. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
       Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 
 
3. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des 
       Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
       Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 
 
4. 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
       Düsseldorf, zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. 
 
       Beschlussfassung über die Billigung des nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für 
       das Geschäftsjahr 2025 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 
       erstellt, der von dem Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht einschließlich des 
       Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       https://webac-ag.com/hauptversammlung.html 
5. 
       zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in 
       der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
       "Der nach -- 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Webac Holding Aktiengesellschaft für 
       das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt." 

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
       Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 
1.      1.000.000,00 und ist in 851.133 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt 
       eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 63.353 eigene 
       Stückaktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft jedoch keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der 
       Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 787.780. 
 
       Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
       a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
       Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind 
       diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet 
       haben. 
 
       Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 
       AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der 
       Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 18. Juni 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
       (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
       folgender Adresse oder E-Mail-Adresse bis spätestens Freitag, den 3. Juli 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am 
       Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
       Webac Holding AG 
       c/o meet2vote AG 
       Marienplatz 1 
       84347 Pfarrkirchen 
       Deutschland 
       E-Mail: anmeldung@meet2vote.de 
 
       Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
       Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
       Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur 
       Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
       keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
       teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
       Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
       h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
       Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
       nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der 
       Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
       bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine 
       eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
       Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
       genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
       rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
       Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge 
       zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
       Teilnahmebedingungen dar. 
 
       b) Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
       Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
       einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft 
       benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
       Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
       Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
       Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, 
       nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der 
       Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen 
       Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. 
 
       Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen 
       nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution durch Erklärung gegenüber dieser Person 
       oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in 
2.      diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der 

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May 29, 2026 09:45 ET (13:45 GMT)

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