DJ PTA-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
München (pta000/29.05.2026/15:45 UTC+2)
Webac Holding Aktiengesellschaft, München
ISIN DE0008103102 WKN 810310
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0008103102-GMET-072026
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 10. Juli 2026, um 11.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft im Courtyard by Marriott(R)Munich City Center, Schwanthalerstraße 37, 80336 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Dauer der Hauptversammlung teilzunehmen.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft zum Geschäftsjahr
2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß -- 289a HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. April 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
1. Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft, der Bericht des Vorstands mit den Angaben gemäß --
289a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
3.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Beschlussfassung über die Billigung des nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für
das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025
erstellt, der von dem Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht einschließlich des
Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
5.
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
"Der nach -- 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Webac Holding Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt."
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR
1. 1.000.000,00 und ist in 851.133 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 63.353 eigene
Stückaktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft jedoch keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 787.780.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet
haben.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3
AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 18. Juni 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft,
(Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter
folgender Adresse oder E-Mail-Adresse bis spätestens Freitag, den 3. Juli 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am
Sitz der Gesellschaft, zugehen:
Webac Holding AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur
Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge
zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
b) Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen,
nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der
Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen
Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen
nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution durch Erklärung gegenüber dieser Person
oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in
2. diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2026 09:45 ET (13:45 GMT)


