DJ PTA-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
München (pta000/29.05.2026/15:45 UTC+2)
Webac Holding Aktiengesellschaft, München
ISIN DE0008103102 WKN 810310
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0008103102-GMET-072026
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 10. Juli 2026, um 11.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft im Courtyard by Marriott(R)Munich City Center, Schwanthalerstraße 37, 80336 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Dauer der Hauptversammlung teilzunehmen.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft zum Geschäftsjahr
2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß -- 289a HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. April 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
1. Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft, der Bericht des Vorstands mit den Angaben gemäß --
289a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
3.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Beschlussfassung über die Billigung des nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für
das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025
erstellt, der von dem Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht einschließlich des
Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
5.
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
"Der nach -- 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Webac Holding Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt."
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR
1. 1.000.000,00 und ist in 851.133 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 63.353 eigene
Stückaktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft jedoch keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 787.780.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet
haben.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3
AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 18. Juni 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft,
(Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter
folgender Adresse oder E-Mail-Adresse bis spätestens Freitag, den 3. Juli 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am
Sitz der Gesellschaft, zugehen:
Webac Holding AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur
Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge
zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
b) Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen,
nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der
Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen
Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen
nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution durch Erklärung gegenüber dieser Person
oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in
2. diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der
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May 29, 2026 09:45 ET (13:45 GMT)
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Vollmacht verlangt, weil diese gemäß -- 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Wenn weder Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (-- 126b BGB). In diesem
Fall können die Aktionäre das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird
zusammen mit den Unterlagen, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält,
sowie auf Verlangen übersandt und steht auch unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch
an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Webac Holding Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: webac@meet2vote.de
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden das Stimmrecht ausschließlich gemäß den
Weisungen des Aktionärs ausüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein
eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde,
enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme oder nehmen nicht an der Abstimmung teil. Die
Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von
Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zu beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge
nicht bevollmächtigt sind und ihnen diesbezüglich auch keine Weisungen erteilt werden können.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
zum Download zur Verfügung. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft soll aus organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 9. Juli 2026 in Textform (--
126b Bürgerliches Gesetzbuch) bei der oben genannten Adresse oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmabgabe
kann die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung
sowie deren Änderung gemäß -- 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte
SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: CPTGDE5WXXX
3.
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag
(SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 3. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingegangen sein. Änderungen sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch
möglich und müssen bis 9. Juli 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft
eingegangen sein.
Rechte der Aktionäre
a) Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß -- 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das entspricht 50.000,00 EUR oder
aufgerundet auf die nächst höhere ganze Aktienzahl 42.557 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000
EUR des Grundkapitals (dies entspricht 425.567 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Webac Holding Aktiengesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, 9. Juni 2026,
24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
Webac Holding AG
Vorstand
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Die Antragsteller haben nach -- 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit -- 122 Abs. 1 Satz 3 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der
Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß -- 126 Abs. 1 und -- 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung nebst einer etwaigen Begründung sowie Vorschläge zur
Wahl des Abschlussprüfers und (Tagesordnungspunkt 4) und/oder Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats
(sofern Gegenstand der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:
Webac Holding AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: antrag@meet2vote.de
4.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß -- 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß -- 127
Aktiengesetz einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung (diese ist bei
Wahlvorschlägen gemäß -- 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung im Internet unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
unverzüglich veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tage der
Hauptversammlung, spätestens bis zum Donnerstag, 25. Juni 2026, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung kann unter den in -- 126 Abs.
2 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen abgesehen werden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen
zusätzlich zu den Fällen des -- 126 Abs. 2 Aktiengesetz nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn diese
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May 29, 2026 09:45 ET (13:45 GMT)
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nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person oder keine Angaben zur
Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c) Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann gemäß -- 131 Abs.1 AktG jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen. Unter den in -- 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft
verweigern.
Gemäß -- 21 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken.
d) Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitere Erläuterungen zu den Antragsrechten (---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz) und
Auskunftsrechten (-- 131 Abs. 1 Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter
https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
eingesehen werden.
III. Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach -- 124a AktG zugänglich sind
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft https://webac-ag.com/hauptversammlung.html
zur Verfügung.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht.
IV. Informationen zum Datenschutz
Die Webac Holding Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse, ggf. Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse einer bevollmächtigten Person), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Die Webac Holding Aktiengesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Webac Holding Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Helmut Häck St. Antoniusstr. 6 51429 Bergisch Gladbach (Herkenrath) Tel.: 02251 - 929 95 20 E-Mail: info@datapro.de
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Webac Holding Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität").
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: info@datapro.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der Webac Holding Aktiengesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:
Helmut Häck St. Antoniusstr. 6 51429 Bergisch Gladbach (Herkenrath)
E-Mail: info@datapro.de
München, im Mai 2026
Webac Holding AG
Der Vorstand
(Ende)
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Aussender: Webac Holding Aktiengesellschaft
Fürstenrieder Straße 279a
81377 München
Deutschland
Ansprechpartner: Webac Holding Aktiengesellschaft
E-Mail: info@webac-ag.com
Website: www.webac-ag.com
ISIN(s): DE0008103102 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt
[ source: https://www.pressetext.com/news/1780062300538 ]
(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.
(END) Dow Jones Newswires
May 29, 2026 09:45 ET (13:45 GMT)


