Knapp zwei Jahre ist es nun her, dass der Fall der Metzgerei Keller aus Moosburg/Langenbach durch die Presse ging. Eine Metzgerei, die in eine Photovoltaik-Anlage für den Eigenverbrauch investiert hat, kann im Falle von Redispatch-Eingriffen den Strom aus ihrer eigenen Anlage nicht nutzen. Denn abgeregelt wird nicht die Netzeinspeisung, sondern es werden stattdessen regelmäßig die Photovoltaik-Wechselrichter komplett abgeschaltet, wie bereits 2024 hier berichtet. Natürlich muss aus Sicht der Netzstabilität eine Abregelung der Einspeisung bei Photovoltaik-Überschüssen erfolgen. Das kann sicher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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