Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein Positionspapier zur Erbschaftsteuer bei Photovoltaik veröffentlicht. Hintergrund ist ein Problem, dass Projektierer und Investoren von Photovoltaik-Anlagen auf Landwirtschaftsflächen seit Jahren ebenso ärgert wie viele Besitzerinnen und Besitzer solcher Flächen: Wenn sie ihren Grund und Boden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verpachten, gilt dieser nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern als Grundvermögen. Somit verliert er die Privilegierung im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. In Einzelfällen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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