Zürich/Winterthur - Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur einen kommunalen Mindestlohn einführen dürfen. In Zürich wird er 23.90 Franken pro Stunde betragen, in Winterthur 23 Franken. Wann der Mindestlohn genau in Kraft tritt, ist noch offen. Von der neuen Mindestlohn-Regelung profitieren vor allem Angestellte in Tieflohnbranchen wie der Reinigungsbranche, der Gastronomie oder im Detailhandel. Viele von ihnen sind ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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