Bern - Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes sgv: Das Bundesgericht hat entschieden: Die Mindestlohnregelungen von Winterthur und Zürich sind gültig. Um einen landesweiten Flickenteppich zu vermeiden, fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die gesetzliche Verankerung des Vorrangs von Mindestlöhnen in Branchen mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen. Das Bundesgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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