Berlin - Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) plädiert für Bedingungen, nach denen die sogenannte "Brandmauer" zur AfD beendet werden könnte. Er könne die Brandmauer "nachvollziehen", aber nur auf absehbare Zeit, nicht zwangsläufig für immer, sagte er dem Podcast "Ronzheimer" der "Bild".
Der frühere Bundesminister stellte die Frage, wie eine Veränderung der AfD im politischen Spektrum bewirkt werden könnte, um sie von einer rechtsextremen auf eine rechtskonservative Position zu bringen. "Ich würde versuchen, auf den unterschiedlichen politischen Gebieten erst mal rote Linien zu definieren." Solange die AfD die roten Linien überschreite, bleibe die Brandmauer bestehen, andernfalls könne sie aufgeweicht werden.
Steinbrück stellte sich gegen eine AfD-Verbotsprüfung. "Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus", behauptete er. Zudem sei das Risiko des Scheiterns sehr hoch. Es sei allen sehr bewusst, wie schwer es sei, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht wirklich erfolgreich durchzusetzen. Sollte das nicht geschehen, gebe es seiner Ansicht nach einen "Backlash", der katastrophale Folgen habe.
Stattdessen plädierte der SPD-Politiker für andere Maßnahmen. Es wundere ihn, warum nicht sehr viel stärker eine andere Möglichkeit der Verfassung in Anspruch genommen werde, nämlich einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen, zum Beispiel Herrn Höcke. Steinbrück sagte: "Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat."
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
Wer bestimmte Freiheiten wie die Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit oder die Vereinigungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt nach Artikel 18 des Grundgesetzes diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden ebenfalls auf Antrag durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Der frühere Bundesminister stellte die Frage, wie eine Veränderung der AfD im politischen Spektrum bewirkt werden könnte, um sie von einer rechtsextremen auf eine rechtskonservative Position zu bringen. "Ich würde versuchen, auf den unterschiedlichen politischen Gebieten erst mal rote Linien zu definieren." Solange die AfD die roten Linien überschreite, bleibe die Brandmauer bestehen, andernfalls könne sie aufgeweicht werden.
Steinbrück stellte sich gegen eine AfD-Verbotsprüfung. "Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus", behauptete er. Zudem sei das Risiko des Scheiterns sehr hoch. Es sei allen sehr bewusst, wie schwer es sei, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht wirklich erfolgreich durchzusetzen. Sollte das nicht geschehen, gebe es seiner Ansicht nach einen "Backlash", der katastrophale Folgen habe.
Stattdessen plädierte der SPD-Politiker für andere Maßnahmen. Es wundere ihn, warum nicht sehr viel stärker eine andere Möglichkeit der Verfassung in Anspruch genommen werde, nämlich einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen, zum Beispiel Herrn Höcke. Steinbrück sagte: "Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat."
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
Wer bestimmte Freiheiten wie die Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit oder die Vereinigungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt nach Artikel 18 des Grundgesetzes diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden ebenfalls auf Antrag durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
