Anzeige
Mehr »
Freitag, 19.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Batterie-Boom: Ein 78-Mio.-CAD-Schwergewicht greift nach Tiefsee-Rohstoffen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche

WKN: A2PHG5 | ISIN: ATFREQUENT09 | Ticker-Symbol: FQT
Xetra
19.06.26 | 16:14
72,80 Euro
-3,58 % -2,70
1-Jahres-Chart
FREQUENTIS AG Chart 1 Jahr
5-Tage-Chart
FREQUENTIS AG 5-Tage-Chart
RealtimeGeldBriefZeit
72,2073,9017:09
72,6073,9016:56
Dow Jones News
292 Leser
Artikel bewerten:
(1)

PTA-CMS: Frequentis AG: Veröffentlichung Ermächtigungsbeschluss über Rückerwerb eigener Aktien

DJ PTA-CMS: Frequentis AG: Veröffentlichung Ermächtigungsbeschluss über Rückerwerb eigener Aktien

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

Frequentis AG: Veröffentlichung Ermächtigungsbeschluss über Rückerwerb eigener Aktien

Wien, Österreich (pta000/19.06.2026/15:05 UTC+2)

Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß -- 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 iVm -- 119 Abs 9 und Abs 7 BörseG 2018

In der ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 19. Juni 2026 wurde zu Punkt 11 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung (i) des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, (ii) des Vorstands, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, und (iii) des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024) folgender Beschluss gefasst:

Die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 zu TOP 12 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, wurde im bisher nicht genutzten Ausmaß widerrufen und gleichzeitig wurde

1. der Vorstand ermächtigt, gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG auf den Inhaber lautendeStückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einerGeltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auchaußerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nichtmehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vordem jeweiligen Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbsausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und in Verfolgung eines odermehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (-- 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung derGesellschaft oder eines Tochterunternehmens (-- 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle desaußerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäredurchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär; 2. der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiterenHauptversammlungsbeschluss herabzusetzen; und 3. der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zubeschließen.

Wien, 19. Juni 2026

Der Vorstand

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:      Frequentis AG 
           Innovationsstraße 1 
           1100 Wien 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Stefan Marin 
Tel.:         +431811501074 
E-Mail:        stefan.marin@frequentis.com 
Website:       www.frequentis.com 
ISIN(s):       ATFREQUENT09 (Aktie) 
Börse(n):       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 
Weitere        Regulierter Markt in Frankfurt 
Handelsplätze: 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1781874300131 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

June 19, 2026 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2026 Dow Jones News
SpaceX-Hype zu teuer – Diese 5 Aktien bieten bessere Chancen
Raumfahrt-Aktien gehören aktuell zu den heißesten Wetten an den Börsen. Spätestens mit dem spektakulären Börsengang von SpaceX ist der Sektor endgültig im Fokus der Anleger angekommen. Fantasien rund um Satellitenkommunikation, Rechenzentren im All und neue Geschäftsmodelle treiben die Kurse immer weiter nach oben.

Doch während die Begeisterung steigt, werden auch die Risiken größer. Viele Space-Start-ups sind inzwischen extrem hoch bewertet, arbeiten noch nicht profitabel und hängen stark von stetigem Kapitalzufluss ab. Schon kleine Rückschläge könnten die ambitionierten Wachstumspläne ins Wanken bringen.

Für Anleger, die vom Boom der Raumfahrt profitieren wollen, lohnt sich daher ein Perspektivwechsel. Statt auf überhitzte Pure Plays zu setzen, rücken etablierte Konzerne in den Fokus – Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung, stabilen Cashflows und engen Verbindungen zu Raumfahrtagenturen wie NASA und ESA.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau dieses Profil erfüllen: solide bewertet, operativ stark und bestens positioniert, um langfristig vom Space-Boom zu profitieren.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Markt die versteckten Gewinner entdeckt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.