Dem Bundestag ging am Freitag eine Unterrichtung durch die Bundesregierung zu, in der diese sich mit der eine Woch zuvor vom Bundesrat formulierte Kritik am sogenannten StromVKG befasst - dem Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Das Gesetz regelt die Ausschreibung neuer Kraftwerke und zielt hierbei in der vorliegenden, Mitte Mai vom Kabinett verabschiedeten Form ganz wesentlich auf neue Gaskraftwerke ab. Diese sollen im Wesentlichen als Backup für fluktuierende Erzeugung aus erneuerbaren Energien dienen, weshalb ihre Betreiber - daher der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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